Kosten

Die Kosten für die Tätigkeit Rentenberaters bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von individuellen Honorarvereinbarungen (§ 3a RVG).

Gerade in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der zukünftigen Absicherung, sind in der Regel nicht nur umfassende, sondern auch grundlegende Entscheidungen zu treffen. Die bei der Entscheidungsfindung erforderliche Unterstützung bedarf daher größter Sorgfalt, Fachkenntnis und Umsicht.

Der dementsprechende Leistungsumfang ist durch die gesetzlichen Gebühren nicht immer angemessen abzugelten.

Daher werden in der Regel Honorarvereinbarungen getroffen, die der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit Rechnung tragen.